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BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt im Übrigen nichts Anderes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Dass die Wortfolge auch im Sinne von "Stromverbindung" verstanden werden kann, ändert nichts am Freihaltungsbedürfnis, da bereits die beschreibende Bedeutung einer Wortmarke in einer Richtung zur Zurückweisung führt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT), wobei es ausreicht, dass dieses für eine beschreibende Verwendung geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt im Übrigen nichts Anderes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. z. B. GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel).
- EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Dass die Wortfolge auch im Sinne von "Stromverbindung" verstanden werden kann, ändert nichts am Freihaltungsbedürfnis, da bereits die beschreibende Bedeutung einer Wortmarke in einer Richtung zur Zurückweisung führt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT), wobei es ausreicht, dass dieses für eine beschreibende Verwendung geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD). - EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Soweit sich die Anmelderin im Übrigen darauf beruft, dass einer Marke die Eintragung nicht versagt werden könne, wenn sie wie hier über ein Minimum an Unterscheidungskraft verfüge, so ist dem entgegenzuhalten, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausdrücklich gegen eine solche Differenzierung gewendet hat, da dem Gesetzeswortlaut eine Reduzierung des Maßstabes der Unterscheidungskraft nicht entnommen werden könne (EuGH GRUR 2003, 58 (59) - Companyline;… vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 75). - BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95
Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Die deutsche Rechtsprechung geht von jeher davon aus, dass Voreintragungen - selbst identischer Marken - weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen führen, welche über die Eintragung zu befinden haben (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS und zuletzt ausführlich BPatG MarkenR 2007, 88 ff. - Papaya). - BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05
Papaya
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Die deutsche Rechtsprechung geht von jeher davon aus, dass Voreintragungen - selbst identischer Marken - weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen führen, welche über die Eintragung zu befinden haben (vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS und zuletzt ausführlich BPatG MarkenR 2007, 88 ff. - Papaya). - BPatG, 17.06.2002 - 30 W (pat) 175/01
Auszug aus BPatG, 21.05.2007 - 30 W (pat) 264/04
Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung festgestellt hat, wurde der Begriff in die Umgangssprache als allgemeiner Verstärkungshinweis aufgenommen und steht in zusammengesetzten Substantiven für besondere Kraftfülle oder Leistungsfähigkeit ("Powerfrau, Powerplay, Powerslide") (vgl. Az. 30 W (pat) 175/01 vom 17.06.02, z. B. in PAVIS PROMA CD-ROM -powerbind).
- BPatG, 02.08.2011 - 33 W (pat) 73/10
Markenbeschwerdeverfahren - "WPPowerLink" - verschiedene Verfahrensmängel - Gebot …
Der von ihr angeführte Beschluss des 30. Senats des Bundespatentgerichts vom 21. Mai 2007 (30 W (pat) 264/04), in dem die Schutzfähigkeit des Wortzeichens "PowerLink" verneint wurde, sei nicht einschlägig, da er elektronische Geräte betreffe, für die der Begriff "leistungsstarke Verbindung" beschreibend sein könne.Demzufolge bilden die Bestandteile "Power" und "Link" einen Gesamtbegriff, dem die Bedeutung "leistungsstarke Verbindung" zukommt (vgl. auch Beschluss des 30. Senats vom 21. Mai 2007, 30 W (pat) 264/04 - PowerLink).
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 512/21 Wie die Anmelderin nicht bestreitet, wird "Power" in Zusammenhang mit den beanspruchten Waren der Klasse 9 vom angesprochenen Verkehr als Hinweis auf "besondere Kraft, Leistung, Energie" verstanden (vgl. BPatG 30 W (pat) 017/00 - POWERRAM; 30 W (pat) 264/04 - PowerLink und 30 W (pat) 003/06 - PowerSpeicher).
- BPatG, 19.10.2023 - 30 W (pat) 511/21 Wie die Anmelderin nicht bestreitet, wird "Power" in Zusammenhang mit den beanspruchten Waren der Klasse 9 vom angesprochenen Verkehr als Hinweis auf "besondere Kraft, Leistung, Energie" verstanden (vgl. BPatG 30 W (pat) 017/00 - POWERRAM; 30 W (pat) 264/04 - PowerLink und 30 W (pat) 003/06 - PowerSpeicher).